Im Vorfeld der Wahlen bekamen einige Bürger einen personalisierten Wahlwerbebrief und haben sich vielleicht gefragt, wie der Absender an die Adressdaten gelangt ist.
Die Antwort ist einfach: die Meldebehörde, in diesem Fall die Stadt Velbert, hat die Daten weitergegeben und verkauft.
Der Verkauf der Daten an Parteien im Zusammenhang mit Wahlen ist leider nach §50 BMG erlaubt und dies ohne die betroffenen Personen, um Erlaubnis zu fragen.
Anlässlich der Durchführung von Wahlen haben 2014 insgesamt zwei im Rat vertretene Parteien Melderegisterauskünfte angefragt und auch erhalten. Dies ergab eine Anfrage der Piratenfraktion (Die Antwort der Verwaltung). Welche Parteien die Daten erhalten haben, wollte Bürgermeister Dirk Lukrafka nicht mitteilen – aus Datenschutzgründen.
Doch Niemand muss akzeptieren, dass seine Daten herausgegeben werden!
Der Übermittlung der Daten kann man widersprechen. Darauf müssen die Kommunen sowohl einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung und bei der Anmeldung im Bürgerbüro hinweisen.
Das Problem dabei ist: obwohl die Kommunen der Informationspflicht nachkommen, wissen viele Einwohner nicht Bescheid. Das führt zu Unmut und Vertrauensverlust gegenüber Politik und Verwaltung.
Formulare für den Widerspruch befinden sich auf der Homepage der Stadt Velbert.
Der Widerspruch ist schriftlich an die Meldebehörde, das heißt an die Stadt Velbert (Bürgeramt – ServiceBüro -, Rathaus, Thomasstraße 1 in 42551 Velbert) zu richten. Er kann aber auch in den ServiceBüros persönlich eingelegt werden.
Weitere Informationen: https://www.piratenpartei.de/2020/08/22/ueber-melderegisterauskuenfte-an-parteien/
Im Vorfeld der Wahlen bekamen einige Bürger einen personalisierten Wahlwerbebrief und haben sich vielleicht gefragt, wie der Absender an die Adressdaten gelangt ist.
Die Antwort ist einfach: die Meldebehörde, in diesem Fall die Stadt Velbert, hat die Daten weitergegeben und verkauft.
Der Verkauf der Daten an Parteien im Zusammenhang mit Wahlen ist leider nach §50 BMG erlaubt und dies ohne die betroffenen Personen, um Erlaubnis zu fragen.
Anlässlich der Durchführung von Wahlen haben 2014 insgesamt zwei im Rat vertretene Parteien Melderegisterauskünfte angefragt und auch erhalten. Dies ergab eine Anfrage der Piratenfraktion (Die Antwort der Verwaltung). Welche Parteien die Daten erhalten haben, wollte Bürgermeister Dirk Lukrafka nicht mitteilen – aus Datenschutzgründen.
Doch Niemand muss akzeptieren, dass seine Daten herausgegeben werden!
Der Übermittlung der Daten kann man widersprechen. Darauf müssen die Kommunen sowohl einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung und bei der Anmeldung im Bürgerbüro hinweisen.
Das Problem dabei ist: obwohl die Kommunen der Informationspflicht nachkommen, wissen viele Einwohner nicht Bescheid. Das führt zu Unmut und Vertrauensverlust gegenüber Politik und Verwaltung.
Formulare für den Widerspruch befinden sich auf der Homepage der Stadt Velbert.
Der Widerspruch ist schriftlich an die Meldebehörde, das heißt an die Stadt Velbert (Bürgeramt – ServiceBüro -, Rathaus, Thomasstraße 1 in 42551 Velbert) zu richten. Er kann aber auch in den ServiceBüros persönlich eingelegt werden.
Weitere Informationen: https://www.piratenpartei.de/2020/08/22/ueber-melderegisterauskuenfte-an-parteien/