Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU eine kommunale Sperrklausel von 2,5% beschlossen. Nach Ansicht der Befürworter wird diese 2,5% Hürde, die Stabilität der Parlamente wieder erhöhen und verhindern, dass Kleinst- und Splitterparteien zu Mehrheitsbeschaffern oder -verhindern werden. Ein gut begründeter Nachweis, dass die Arbeitsfähigkeit der Räte konkret gefährdet sei, blieb allerdings aus.
Kleine Parteien legen gerne den Finger in die Wunde und vertreten nun mal auch andere Ansichten, als die Etablierten, deswegen wurden sie ja auch gewählt. Anscheinend ist es den etablierten Parteien unbequem, wenn sie von Leuten die Fragen stellen, beim Abnicken gestört werden.
Allerdings muss ein demokratischer Prozess das aushalten.
Übrigens hätte es diese Sperrklausel bereits bei der letzten Kommunalwahl gegeben, wären in Velbert zwei Wählergemeinschaften nicht in den Stadtrat eingezogen. Die Folge für die Velberter Bürger wäre gewesen, dass der demokratische Wille von über tausend Wählerstimmen, einfach unter den Tisch gefallen wäre.
Die Sperrklausel hätte die Stimmen dieser Bürger zu Gunsten der etablierten Parteien einfach entwertet.
Anstatt sich um die wirklich wichtigen Themen zu kümmern, beschäftigen sich CDU, SPD und die Grünen wieder nur mit sich selbst, dem Machterhalt und der Absicherung des Status quo.
Das Landesverfassungsgericht hat bereits einmal eine Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gekippt. Warum sollte dies nicht wieder geschehen?
Quellen:
[1] Westdeutsche Zeitung – 2,5-Prozent-Sperrklausel für Stadträte kommt:
http://www.wz.de/home/politik/nrw/25-prozent-sperrklausel-fuer-stadtraete-kommt-1.2204897
[2] Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz):
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16%2F12134
[3] Beratungsverlauf zum Gesetz zur Änderung der Landesverfassung:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Suche/Landtagsdokumentation_ALWP/Suchergebnisse_Ladok.jsp?view=berver&mn=1553a2d9e9a&wp=16&w=native%28%27id%3D%27%271608246%2F0100%27%27+%27%29
[4] Demokratie ist uns was Wert:
Demokratie ist uns etwas wert: Budget für Verfassungsbeschwerde gegen Sperrklausel freigegeben
Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU eine kommunale Sperrklausel von 2,5% beschlossen. Nach Ansicht der Befürworter wird diese 2,5% Hürde, die Stabilität der Parlamente wieder erhöhen und verhindern, dass Kleinst- und Splitterparteien zu Mehrheitsbeschaffern oder -verhindern werden. Ein gut begründeter Nachweis, dass die Arbeitsfähigkeit der Räte konkret gefährdet sei, blieb allerdings aus.
Kleine Parteien legen gerne den Finger in die Wunde und vertreten nun mal auch andere Ansichten, als die Etablierten, deswegen wurden sie ja auch gewählt. Anscheinend ist es den etablierten Parteien unbequem, wenn sie von Leuten die Fragen stellen, beim Abnicken gestört werden.
Allerdings muss ein demokratischer Prozess das aushalten.
Übrigens hätte es diese Sperrklausel bereits bei der letzten Kommunalwahl gegeben, wären in Velbert zwei Wählergemeinschaften nicht in den Stadtrat eingezogen. Die Folge für die Velberter Bürger wäre gewesen, dass der demokratische Wille von über tausend Wählerstimmen, einfach unter den Tisch gefallen wäre.
Die Sperrklausel hätte die Stimmen dieser Bürger zu Gunsten der etablierten Parteien einfach entwertet.
Anstatt sich um die wirklich wichtigen Themen zu kümmern, beschäftigen sich CDU, SPD und die Grünen wieder nur mit sich selbst, dem Machterhalt und der Absicherung des Status quo.
Das Landesverfassungsgericht hat bereits einmal eine Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gekippt. Warum sollte dies nicht wieder geschehen?
Quellen:
[1] Westdeutsche Zeitung – 2,5-Prozent-Sperrklausel für Stadträte kommt:
http://www.wz.de/home/politik/nrw/25-prozent-sperrklausel-fuer-stadtraete-kommt-1.2204897
[2] Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz):
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16%2F12134
[3] Beratungsverlauf zum Gesetz zur Änderung der Landesverfassung:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Suche/Landtagsdokumentation_ALWP/Suchergebnisse_Ladok.jsp?view=berver&mn=1553a2d9e9a&wp=16&w=native%28%27id%3D%27%271608246%2F0100%27%27+%27%29
[4] Demokratie ist uns was Wert: