Allgemein

Widerspruch ist möglich!

Wußten Sie..?

… das Meldebehörden Ihre Daten weitergeben dürfen?

… das dies ohne Ihr Wissen oder eine Prüfung geschieht?

….das Sie dagegen Widerspruch einlegen können?

Meldebehörden haben das Recht, in besonderen Fällen, persönliche Daten, wie zum Beispiel Adresse, Geburtstag, Konfession und Familienstand, an Dritte weiterzureichen, solange man sich nicht selbstständig und ausdrücklich in Schriftform dagegen ausspricht.

Formulare zum Widerspruch befinden sich auf der Seite der Stadt Velbert unter Bürgerinfo-Fomulare:

https://www.velbert.de/buergerinfo/formulare/

Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz NRW

http://www.velbert.de/media/pdf/formulare/widerspruch.pdf

Umsetzung nach §58 Wehrpflichtgesetz

http://www.velbert.de/media/pdf/formulare/Wehrpfl-hinw-bei-anmeld-2011-07.pdf

Der Widerspruch kann aber auch in den ServiceBüros persönlich eingelegt werden.

Mehr Informationen unter:

http://www.optoutday.de/fragen-antworten/

Quellen:

http://www.optoutday.de/